Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kann in einer beantragten Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt
das Anprechverbot von Nachbarn, hier Mutter und Sohn, beantragt werden?
Wenn die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nach dem BGB oder dem Gewaltschutzgesetz gegeben sind, kann eine Unterlassungsverpflichtung gerichtlich beantragt werden. Dies ist z. B. bei dem Gewaltschutzgesetz dann der Fall, wenn eine Person schuldhaft vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt. Nach §§ 1004 i.V.m. den Rechtsgütern des § 823 Abs. 1 BGB
kann zudem eine Unterlassung gefordert werden. Diese Rechtsgüter sind das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges absolutes Recht (Recht gegen Jedermann wie der Namensrecht).
Im gleichen Schreiben das Unterlassen von einer unwahren Behauptung? Eine Unwahre Behauptung kann hier eine Straftat nach §§ 185 ff. StGB
darstellen. Ein Unterlassungsanspruch ist daher nach §§ 1004 BGB
i.V.m. § 823 Abs. 2 und Abs. 1 BGB
gegeben.
Sind dazu zwei getrennte Schreiben ( Mutter, Sohn) notwendig? Nein.
Gibt es dafür eine festgesetzte Gebühren oder wie hoch sind sie? Nein. Entscheidend ist hier Ihr Interesse an der Unterlassung gemessen an Geld. Im Zweifelsfrei wird als Streitwert € 5000,00 durch die Gerichte festgesetzt. Bei einer solchen Sache kann aber nicht vorher sicher festgestellt werden, wie hoch der Streitwert festgesetzt wird. Einen Rechner für die Gerichts- und Anwaltskosten finden Sie, wenn Sie nach einem Prozesskostenrechner suchen. Ein Link darf hier leider nicht erstellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich danke Ihnen für die zügige ausführliche Info.
Da ich nicht rechtskundig bin habe ich evtl. eine nicht korrekte
Wortformulierung gewählt.
Zur ersten Frage wollte ich wissen ob durch ein Anwaltsschreiben ein Ansprechverbot erteilt werden kann?
Hintergrund ist, dass eine verbale Diskussion oder Auseinandersetzung zu einer späteren Falschdarstellung bzw. Inzenierung führt.
Um dies zu vermeiden, möchten wir von diesen Personen nicht
angesprochen werden.
Mit freundlichem Gruß
Zur ersten Frage wollte ich wissen ob durch ein Anwaltsschreiben ein Ansprechverbot erteilt werden kann? Ja. Die Gegenseite muss aber hierfür eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese Unterlassungserklärung sollte strafbewehrt sein. Dies bedeutet, dass für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe fällig wird.