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Sehr geehrter Ratsuchender,
einschlägig ist die TA Lärm. Es ist zwar eine Verwaltungsvorschrift, sie wird aber auch von den Zivilgerichten angewendet. Die dort genannten Grenzwerte sind in Dezibel genannt, Sie brauchen daher entsprechendes Meßgerät.
In der Praxis haben sich aber eher konkrete Lärmprotokolle bewährt, wo die Zeit und die Art des Lärmes genau protokolliert ist.
Auch wirkt ein Anruf bei der Polizei oft Wunder.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
31.05.2016 | 09:13
Welches Schallpegelmessgerät (Norm ?) brauche ich für die Messungen und was passiert, wenn niemand im Lärmprotokoll als Zeuge genannt werden will?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
01.06.2016 | 15:41
Sehr geehrter Ratsuchender,
die einschlägige Eichungs-/Kalibrierungsnorm ist die DIN EN 61672.
Zeugen sind zwar hilfreich, aber das Lärmprotokoll reicht auch ohne Zeugen für die Glaubhaftmachung aus. Wenn Sie aber mit dem Handy die Lärmverursacher filmen und diese Videoclips dem Lärmprotokoll hinzufügen, steigt die Beweiskraft des Lärmprotokolls erheblich.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt