Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann er mir vorschreiben, dass ich dort einen Zaun hinbauen muß, obwohl dort vorher ein intakter Zaun stand, den er abgerissen hat, weil er ihm nicht mehr gefallen hat?"
Zunächst einmal ist Ihr Nachbar Ihnen für den angerichteten Schaden ersatzpflichtig ( beschädigte Einfahrt + schiefer Pfeiler ).
Hier müssen Sie die Beweise sichern und den Nachbarn zur Beseitigung des Schadens bzw. einer Entschädigung in Geld nachweisbar unter Fristsetzung auffordern.
Zur Bezifferung des Schadens kann ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs herangezogen werden.
Vor dem Gang zu einer auf Nachbarschaftsrecht spezialisierten Kanzlei vor Ort sollten Sie zunächst das einvernehmliche Gespräch mit Ihrem Nachbar suchen, um eine gütliche Einigung zu versuchen.
Der Nachbar kann Ihnen auch nicht vorschreiben wie Sie ihren Zaun gestalten, wenn Sie ihn nicht auf die Grenze setzen.
Sie müssen sich allerdings an die Maßgaben der §§ 23 ff NRG Sachsen ( finden Sie unter : http://bit.ly/1dTlqXO ) halten. Zudem sollten Sie bei Ihrer örtlichen Baubehörde - auch im Hinblick auf das Vorhaben Ihres Nachbarn erfragen - ob es öffentlich-rechtliche Vorschriften gibt, die für Ihre Einfriedung und die des Nachbarn relevant sind.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
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Diese Antwort ist vom 20. Februar 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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