Sehr geehrter User,
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihrer Frage beantworte ich gerne wie folgt:
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei erheblichen Farbabweichungen um einen Schaden, nämlich um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges verbleibt. Es stellt sich also die Frage, ob beim Verkauf ein geringer Preis zu erzielen wäre. Dies kann nur ein KFZ Sachverständiger bewerten.
Einen Anspruch auf den Austausch des technisch unbeschädigten Teils besteht leider nicht. Der Minderwert entspricht aber in der Regel den Kosten des Ersatzteiles.
Machen sie der Versicherung doch den Vorschlag die Aufbereitung des alten Teiles zu bezahlen. Ein Kfz-Aufbereiter sollte die Farbunterschiede minimieren könne.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste Orientierung vermittelt zu haben. Nutzen sie gegebenenfalls die Nachfrageoption.