Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Probezeit wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gehemmt, sodass es richtig ist, dass Sie sich erneut in der Probezeit befinden, sofern noch ein Rest bestand. Allerdings dauert diese Probezeit nur noch dieser Restzeit und beginnt nicht von Neuem(§2a StVG
).
Punkte jedoch werden gelöscht, da Sie eine komplett neue Fahrerlaubnis erhalten und nicht die alte wieder.
Die scharfen regeln könnten sich auch auf die Probezeit beziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
20.04.2020
|
06:24
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht