Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat gibt es keine gesetzliche Regelung dafür, dass er die Kinder in den Ferien hälftig betreuen muss.
Allerdings hat er zum einen das Recht, die Kinder jeweils die Hälfte der Ferien zu sehen, andererseits aber auch die Pflicht.
Die Kindesmutter könnte das auch einfordern und das Gericht könnte es anordnen.
Gegen seinen Willen wird aber auch das Gericht kaum eine solche Entscheidung treffen. Insbesondere nicht, wenn es dem Kindeswohl nicht entspricht.
Beachten müssen Sie aber, dass es dabei nicht um Sie geht. Wenn Sie sagen, dass Sie es nicht einsehen, keine Urlaubszeit mit Ihrem Mann allein zu haben, ist das kein Argument,dass in irgendeiner Form zählt.
Maßgeblich ist, ob ihr Mann es einrichten kann oder nicht und ob es dem Kindeswohl entspricht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
05.10.2020 | 22:58
was heisst hier es geht nicht um mich?? Es sind nicht meine Kinder. Und mein Mann hat bisher alles getan und ich unterstütze ihn wo es geht . Wir haben soviel Probleme zur Zeit. Und ich bin nicht dafür da die Kinder meines Mannes zu erziehen. Das kann kein Gericht der Welt von mir verlangen. Sorry und nochmal hat mein Mann keine Rechte??
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
06.10.2020 | 08:26
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihr Mann hat das Recht und die Pflicht, seine Kinder zu sehen.
Die Kindesmutter kann auch verlangen, dass er die hälftigen Schulferien übernimmt.
Ob er die Kinder dann zu Hause betreut, Urlaub macht oder die Kinder in den Ferienhort oder ins Ferienlager schickt, ist ja seine Entscheidung.
Wenn er sich aber völlig verweigert, die Kinder zu nehmen, kann man ihm das nicht aufzwingen. Das wird sich aber insgesamt nicht sehr positiv auf den weiteren Kontakt zu den Kindern auswirken.
Und nochmal ganz kurz: es geht dabei nicht um Sie, sondern um die Kinder. Ihr Argument "D.h. ich kann nicht mal 1 Woche Urlaub im Jahr mit meinem Mann kinderfrei verbringen. Und das sehe ich absolut nicht ein." ist rechtlich nicht haltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt