Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob in der Nebenkostenabrechnung 2008 ein Vorbehalt aufgenommen wurde dahingehend, dass die Abwasserrechnung noch nicht vorliegt. Sollte die Nebenkostenabrechnung einen derartigen Vorbehalt enthalten, wäre hier eine Berechnung gegenüber den Mietern aus 2008 denkbar, da diese damit rechnen mussten, dass noch eine Nachberechnung erfolgt..
Wenn ein derartiger Vorbehalt nicht enthalten ist, so ist eine Nachforderung gegenüber den Mietern aus 2008 schwierig, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. So sagt § 556 Abs. 3 BGB
, dass eine Nachforderung nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Vermieter die verspätete Berechnung zu vertreten hat. Wenn Ihnen jedoch seitens der Stadt keine Abwasserrechnung erstellt wurde, so haben Sie die Verspätung nicht zu verantworten. Eine Berechnung wäre daher grundsätzlich möglich.
Problematisch ist jedoch, dass Sie bereits eine Abrechnung erteilt haben. Wenn die Abrechnung vorbehaltlos erteilt wurde, kann der Mieter aus 2008 möglicherweise einwenden, dass er sich auf die Abrechnung verlassen hat und mit keiner weiteren Nachforderung rechnen musste.
Sollten die Abwasserkosten nicht mehr von Ihrem Mieter 2008 zu erlangen sein, bleiben Sie als Eigentümer gegenüber der Stadt zur Zahlung verpflichtet. Sie stellten die Frage, ob hier möglicherweise ein Regress gegen die Verwaltung denkbar ist. Vor dem Hintergrund, dass die Abwasserrechnung nicht vorlag, als die Nebenkostenabrechnung für 2008 erstellt wurde, kann ich zunächst in der verspäteten Berechnung des Abwassers kein Fehlverhalten erkennen. Anders liegt es jedoch, wenn die Verwaltung den Mieter 2008 nicht auf die fehlende Abwasserrechnung hingewiesen und einen entsprechenden Vorbehalt in die Abrechnung aufgenommen hat. Dieses könnte möglicherweise als Fehlverhalten zu qualifizieren sein, das die Verwaltung zum Schadensersatz verpflichtet.
Ich empfehle Ihnen, zunächst mit Ihren Mietern 2008 Kontakt aufzunehmen, um von diesen die Kosten für die Abwasserrechnung zu erlangen. Sollte dieses nicht möglich sein, sollten Sie sich hinsichtlich eines eventuellen Schadensersatzanspruches mit Ihrer Verwaltung in Verbindung setzen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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Diese Antwort ist vom 13.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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