Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich unter Berücksichtigung der erteilten Informationen wie folgt beantworten möchte.
Grds. hat nach § 9b I der Heizkostenverordnung bei Mieterwechsel während einer Abrechnungsperiode eine Zwischenablesung zu erfolgen, damit die entstandenen Heizkosten entsprechend auf Vor- und Nachmieter umgelegt werden können.
Allerdings gibt es Ausnahmen zu dieser Zwischenablesung.
Diese finden sich in § 9b Abs. III, Abs. IV der Heizkostenverordnung.
Absatz 4 der Heizkostenverordnung besagt, dass abweichende vertragliche Regelungen zu den Absätzen 1 bis 3 möglich sind.
Hier haben Sie per Zusatzvereinbarung vereinbart, dass die Abrechnung nach den Durchschnittswerten des Vorjahres erfolgt.
Ich gehe aber davon aus, dass hiermit nicht gemeint sein kann, dass Sie für 12 Monate zu zahlen haben, obschon Sie nur 8 Monate in der Wohnung wohnen.
Es müßte m. E. nach den Durchschnittswerten des Vorjahres ein monatl. Durchschnittswert errechnet werden und sodann die fraglichen 4 Monate aus der Heizkostenabrechnung herausgenommen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vorlage des Mietvertrages und der entsprechenden Heizkostenabrechnung eine detailliertere Antwort nicht gegeben werden kann.
Diese Antwort ist vom 21.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Sehr geehrte Frau Türk,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nun noch eine Nachfrage. Bei meiner Mitbewohnerin war lange kein Thermostat am Heizkörper eingebaut, trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Vermieterin wurde das Thermostat erst dieses Jahr im Frühjar eingebaut. Nun sind die Heizkosten in diesem Raum um einiges höher als z. B. in meinem Zimmer, dies habe ich soeben auf der Heizkostenabrechnung gesehen. Kann man dagegen vorgehen bzw. ist das rechtens?
Vielen Dank
Sehr geehrte Ratsuchende!
Ihre Nachfrage möchte ich nur kurz beantworten, da es sich im eigentlichen Sinn wohl um eine weitere Frage handelt, die von Ihrem Einsatz nicht mehr gedeckt sein dürfte.
Nach Ihren weiteren Infos gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrer Wohnung um eine WG handelt, so dass das Heizverhalten je Zimmer aufgrund der Personenverschiedenheit variieren kann.
Sie sollten die Heizkosten der Zimmer detailliert vergleichen und sodann auch nachhalten, wann Sie die Vermieterin aufgefordert haben, ein Thermosthat anzubringen.
Sodann sollten Sie versuchen, mit der Vermieterin eine Einigung zu erzielen, da evtl. zumindest teilweise die überhöhten Heizkosten auf das fehlende Thermosthat zurückgeführt werden könnten.