Sehr geehrte Ratsuchende,
zumindest nach den gesetzlichen Vorschriften gibt es keine Verpflichtung Ihrerseits, das Pachtland abkaufen zu müssen.
Auch ein vertraglicher Anspruch kann so eigentlich nicht entstanden sein, da es dann an den notwendigen Formvorschriften fehlen würde, wenn diese Verpflichtung nicht vor einem Notar eingegangen wäre.
Insoweit kann ich nach Ihrer bisherigen Sachverhaltsdarstellung eine Verpflichtung erkennen.
ABER:
Weder die damaligen Verträge (Kauf/Pacht), noch das Aufforderungsschreiben der Stadt. Bitte laden Sie dieses Schreiben noch hoch; ich würde dann nach Prüfung die Antwort ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: http://www.rechtsanwalt-bohle.de
E-Mail:
Anbei sende ich Ihnen das Schreiben der Stadt und die gekennzeichneten Flächen.
Kann uns der Zugang zum Haus verwehrt werden, da wir dann über das Pachtland müssen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
weder hier auf der Plattform, noch in unseren Emailordner konnte ich einen Eingang feststellen; es wurde also bisher nichts hochgeladen.
Bitte schicken Sie es mir nochmals unter
ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Ich kann dann dazu -ohne weitere Kosten- Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Ergänzung mit einem Überblick über die Rechtslage und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen ist Ihnen per Direktmail geschickt worden.
Mit freundlichen GRüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg