Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1
"Muss das Sozialamt nun an die Erben bzw den Ausrichter der Bestattung die restliche Rente fuer einen halben Monat auszahlen, und muss die Auszahlung beantragt werden oder muss das Amt von sich aus zahlen ?"
Die Rente wird im Todesmonat in voller Höhe an den bisherigen Zahlungsempfänger geleistet, § 102
V SGB VI.
Im Fall der Verstorbenen hat das Sozialamt als Träger der Heimkosten einen Erstattungsanspruch auf die Rente. Das Sozialamt wird also mit dem Pflegeheim die entstandenen Kosten abrechnen. Sollten danach noch Beträge zur Verfügung stehen was nach Ihrer Schilderung unwahrscheinlich ist - müsste der überschüssige Betrag an die Erben herausgegeben werden.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
9. April 2013
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21:54
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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