Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wird der Gebührenbescheid sicherlich einer weitergehenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen sein müssen, da die von Ihnen genannten Anteile so in der Tat nicht nachvollziehbar sind.
Zwar ist nicht die Tatsache, dass es sich um eine Hauptstraße handelt, allein ausschlaggeben; aber bei der Berechnungsgrundlage zum Gebührenbescheid sind VORAB die Kosten abzuziehen, die die Stadt aufgrund der Straßengesetze selbst zu tragen hat. Dazu gehören insbesondere auch alle notwendigen Verkehrszeichen und ähnliche Einrichtungen, wie auch die Bushaltestellen.
Nur die nach Abzug dieser Kosten verbleibenden Beträge dürfen dann auf die Grundstückeigentümer entsprechend umgelegt werden. Ein Pauschalabszug, wie er hier offenbar vorgenommen wird, ist dabei nicht zulässig.
Ob dieser Vorweg-Anteil tatsächlich nur 10% der Gesamtkosten ausmacht, kann aber nur anhand der notwendigen Unterlagen, die die Stadt vorlegen muss, geprüft werden.
Allerdings erscheint mir, wie sich zahlreichen anderen Verfahren bekannt, der von Ihnen genannte Prozentsatz auch etwas niedrig.
Daher sollten Sie gegen den Bescheid vorgehen und dann die Unterlagen zwecks genauerer Prüfung einsehen (lassen).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle