Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Der Rechtsanwalt ist mir aus eigener Erfahrung bekannt.
Die Verjährungsfrist für urheberrechtliche Ansprüche beträgt drei Jahre, was sich aus § 102 Urheberrechtsgesetz i.V.m. § 195, 199 BGB, ergibt.
Hier droht für den Kollegen die Verjährung.
§ 203 BGB (Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen) bestimmt jedoch:
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Hier müsste man die Verjährungsfrist anhand dessen berechnen, wobei ich annehme, dass der angebliche Verstoß bereits im Jahre 2007 war.
Verjährung wäre dann ohne Verhandlungen Ende 2010 eingetreten und man müsste ca. ein Jahr darüber verhandelt haben.
Die Einzelheiten sind aber schwierig und können leider im Wege einer Erstberatung nicht gänzlich geklärt werden.
Ich meine im Rahmen einer ersten Einschätzung, dass die Verjährung wohl erst Ende 2012 eintreten kann, sofern Sie jetzt jegliche weitere Verhandlungen schriftlich ablehnen.
Zur weiteren Vorgehensweise:
Ich würde aber trotz alledem nicht zahlen und selbst einen Anwalt einschalten.
Wie mittlerweile sogar im Fernsehen (Stern TV-Sendung mit Günther Jauch vom 10.10.07) nun auch öffentlich bekannt wurde, mahnen die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg (Rechtsanwalt Rasch)massenhaft monatlich viele Internetanschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag deren Mandanten ab.
Meine Kollegen (soweit ich dieses dem Internet entnehmen kann) und ich raten in den aller meisten Fällen davon ab, ein Vergleichsangebot anzunehmen.
Vor dem Hintergrund dieser massenhaften Abmahnwelle hätte ein für die Mandanten von Rechtsanwalt Rasch ungünstiges Urteil enorme Auswirkungen auf weitere Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Daher kann davon ausgegangen werden, dass ein Schadensersatzprozeß von den Rasch Rechtsanwälten nur angestrengt wird, wenn aus deren Sicht eine sehr große Erfolgsaussicht besteht, wobei ich hier auch den Streitwert für eigenartig halte, weil der mit 5001,- € gerade die Grenze vom Landgericht überschreitet.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.