Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben. Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist und das eine anwaltliche Vertretung nicht ersetzt wird.
Ich kann anhand Ihrer Angaben und wg. fehlender Sachkunde nicht beurteilen, ob Ihre Münzen wirklich echt sind oder nicht.
Sie haben als Privatverkäufer verkauft und damit ist der von Ihnen vorgenommene Gewährleistungsausschluss wirksam. Nach § 444 BGB
ist dieser nur nicht wirksam, wenn Sie den Mangel arglistig verschwiegen haben oder wenn eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist. Ihr Angebotstext macht deutlich, dass Sie keine Garantie übernehmen und dass Sie keine Aussagen über die Echtheit der Münzen machen können. Wenn Sie nicht wissen konnten, dass die Münzen unecht sind, sofern dies überhaupt der Fall ist, dann sind Sie nicht verpflichtet die Münzen zurückzunehmen und den Preis zu erstatten.
Ob sich Ihnen aufdrängen mußte, dass evtl. eine Fälschung vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Arglist liegt aber nur vor, wenn Sie positiv Kenntis von der Unechtheit hatten.
Ob Ansprüche von Herstellern drohen, ist schwer zu beurteilen, ich gehe aber nicht davon aus, da bei Ihnen kein Vorsatz vorliegt.
Sie sollten die Ansprüche des Käufers zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Diese Antwort ist vom 07.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo Herr Wöhler, besten dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie soll ich weiter auf die Mail vom Käufer reagieren?
Sehr geehrter Herr XXX,
die Münzen sind heute bei mir angekommen und leider handelt es sich hierbei, wie bereits befürchtet, um sehr schlecht gemachte Fälschungen. Die Goldmünzen sind zerkratzt und haben nicht einmal das Prägezeichen "Z" auf der Münze. Das die Echtheit bestätigende Wasserzeichen fehlt sowohl bei den Zertifikaten für die Silber- als auch bei denen für die Goldmünzen. Weiterhin sind sowohl Box als auch Hülle amateurhaft verarbeitet.
So können wir (Mein Vater und ich - XXXX - eBay Name "xxxx" hat das Set II ersteigert) den Kauf absolut nicht akzeptieren. Wir bitten um sofortige Rückerstattung der jeweils überwiesenen 500€ - nach Zahlungseingang werden wir Ihnen die Münzsets (sofern das 2. bereits auf dem Weg ist) wieder zukommen lassen.
++Ende+++
Das war jetzt meine erste antwort dazu:
Sehr geehrter Herr XXX,
ich habe nach besten wissen und gewissen gehandelt.
Ich habe wie ich Ihnen schon geschrieben habe, diese Münzsets geschenkt bekommen habe.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Münzen echt sind was Sie in Ihrer Mail widerlegen.
Die Indizien wie Zertifikate mit Wasserzeichen sind meine Anhaltspunkte gewesen in der Versteigerung (Artikelbeschreibung).
Da ich kein Münzsammler noch Kenner bin (Artikelbeschreibung) habe ich diese verkauft ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme (Artikelbeschreibung).
Dieses wurde mit der Abgabe eines Gebotes anerkannt (Artikelbeschreibung).
Sie hätten vor dem Kauf der Münzen mich kontaktieren könne um Fragen zu stellen (Artikelbeschreibung).
Ich wehre mich vehement gegen die Aussage mit Plagiaten zu Handeln bzw. zu Veräußern mit Vorsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Könne Sie mir hierzu noch eine Aussage machen?
Besten Dank und einen schönen abend noch.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Antwort an den Käufer halte ich für angemessen. Der Wortlaut der mail des Käufers läßt deutlich erkennen, dass dieser schon mit einer Fälschung gerechnet hat. Der Käufer hätte ohne Probleme vor Vertragsschluß von Ihnen Nachweise über die Echtheit verlangen können, etwa spezielle Aufnahmen der Wasserzeichen usw. Ob sich für Sie die Unechtheit aufdrängen mußte, ist schwer zu beurteilen, ich gehe anhand Ihrer Angaben davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt