Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Vertragsparteien sich über die wichtigsten Punkte im Mietvertrag geeinigt haben. Dies ist nach Ihrer Schilderung hinsichtlich der Mietsache und des Mietpreises gegeben. Wie Sie selbst aber mitteilen, ist über die Dauer des Mietvertrages keine Einigung erzielt worden, da nur die ungefähre Dauer besprochen wurde.
D.h. es gibt keine Einigung darüber ob der Mietvertrag unbefristet oder befristet und wenn befristet bis wann abgeschlossen wurde.
Da die Dauer des Mietvertrages ein wichtiger Punkt hinsichtlich des Entstehen eines Vertrages ist, halte ich den Mietvertrag, nach Ihrer Schilderung, für nicht abgeschlossen.
Dies richtet sich letztlich aber nach den zu würdigenden Umständen des Einzelfalls und kann ohne Kenntnis des genauen Gesprächsinhalts und etwaiger Beweisbarkeit des Telefonats von hier nicht beurteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: