26. November 2022
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18:31
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Ich werde so vorgehen, dass ich mit der Mitteilung des neuen Erstwohnsitzes an das LSG Saar warten werde, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dies ist nach Weihnachten 22 der Fall.
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Ich werde so vorgehen, dass ich mit der Mitteilung des neuen Erstwohnsitzes an das LSG Saar warten werde, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dies ist nach Weihnachten 22 der Fall.