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Diese Antwort ist vom 09.06.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die strikte Trennung der Müllgebühren erscheint nach einer Entscheidung des OLG Köln (Az.: 16 Wx 223/05) nicht möglich. Das Gericht ist zwar der Auffassung, daß grundsätzlich die Trennung der Müllbehälter und damit der Müllgebühren möglich ist. Jedoch verbleibe immer noch ein Rest von "Gemeinschaftsmüll", der nicht getrennt werden könne. Das Gericht argumentierte in dem entschiedenen Fall mit der Größe der betroffenen Eigentümergemeinschaft, die aus 35 Wohneinheiten bestand. Bei dieser Größe falle immer auch Müll aus gemeinschaftlichem Eigentum an.
In dieser Argumentation liegt ihre Chance, trotz dieser Entscheidung eine strike Trennung durchzusetzen. Sie könnten argumentieren, daß bei der sehr übersichtlichen Eigentümergemeinschaft von zwei Wohnungseinheiten kein gemeinschaftlicher Müll anfalle. Mit dieser Argumentation könnte ein entsprechender Beschluß der Eigentümerversammlung erfolgreich sein.
Für eine Trennung der Müllgebühren müssen Sie einen Beschluß der Eigentümerversammlung erwirken.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Nachfrage vom Fragesteller
09.06.2008 | 11:09
...ich glaube, ich habe mich da nicht klar ausgedrückt. Die Eigentümergemeinschaft hat 4 Tonnen (Bio-,Papier-,Plastik- und Restmüll). Nur für die Restmülltonne werden von der Stadtverwaltung Gebühren erhoben. Ich wünsche, dass der andere Eigentümer sich "4" neue Tonnen bestellt, damit die strickte Trennung vollzogen werden kann, denn die Entsorger kontrollieren die Mülltonnen und bei Zuwiderhandlungen werden die Tonnen nicht entleert. Beide Parteien haben einen Vorplatz mit Sondernutzungsrecht. Ich habe dem Eigentümer OG die Möglichkeit gegeben, die Tonnen, die in meinen Containern stehen mit zu benutzen. Hierfür beteiligte er sich 1/2 an den Gebühren gem. Rechnung der Stadtverwaltung. Wir haben keine Hausverwaltung, der Ärger spitzt sich erst seit dem letzten 1/2 Jahr zu. Kann ich eigenmächtig die Stdtverwaltung benachrichtigen, damit die Müllgebühren aus der Jahresrechnung "Eigentümergemeinschaft" herausgenommen werden und auf meinen Gebührenbescheid zu entrichten sind. Somit hat der andere Eigentümer die Pflicht sich eigene Tonnen zu bestellen. Die Gebührenrechnung der Stadtverwaltung bleibt bestehen, da dann nur noch die Kanalgebühren je 1/2 zu tragen sind.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.06.2008 | 11:32
Sehr geehrter Fragesteller,
klarzustellen ist zunächst, daß Sie nicht nur für den Restmüll Müllgebühren bezahlen. Vielmehr enthält laut Ihrer örtlichen Satzung die Müllgebühr auch die Gebühr für die Entsorgung von Papier und Biomüll.
Wenn ich Ihre Nachfrage richtig verstanden habe, sind Sie derzeit alleine Gebührenschuldner gegenüber der Stadt und der Miteigentümer beteiligt sich an Ihren Kosten. Dies deutet darauf hin, daß Sie sich bereits konkludent - also stillschweigend - darauf geeinigt haben, daß zu jeder Wohnungseinheit eine Mülltonne gehört. Aus Kostengründen haben Sie sich dann offensichtlich weiterhin dahingehend verständigt, daß nur ein Wohnungseigentümer, nämlich Sie, eine Tonne bestellt und der Miteigentümer sich an den Kosten beteiligt. In diesem Fall steht Ihnen das Recht zu, Ihren Nachbarn/Miteigentümer von der weiteren Nutzung Ihrer Tonne auszuschließen und auf die Anschaffung einer eigenen Tonne zu verweisen. Sie können daher auch eigenmächtig die Stadt über diese Vorgehensweise informieren. Da die Müllgebühr den gesamten Müll abdeckt, betrifft dies natürlich alle Tonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -