Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Die Spielidee ist nicht schutzfähig. In § 1 Absatz 2 Nr. 3
Patentgesetz (PatG) heißt es hierzu ausdrücklich:
„(2) Als Erfindungen werden insbesondere nicht angesehen: […]
3.Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; […]“
Schutzfähig ist jedoch unter Umständen das Spiel als solches - Karten, Brett, Spielsteine, usw. Ab einer gewissen Gestaltungshöhe greift der Urheberrechtsschutz nach dem Urhebergesetz (UrhG).
Zudem kommt auch noch ein Schutz als Geschmacksmuster nach dem GeschmMG in Frage.
Geht man davon aus, dass das Monopoly-Spiel urheberrechtlich geschützt ist, verletzen Sie die Urheberrechte nur, wenn Sie das Originalspiel nachempfunden haben. Haben Sie nur ein ähnliches Spiel entwickelt. Liegt hingegen keine Urheberrechtsverletzung vor. In wie weit dies in Ihrem Fall gegeben ist, müsste man ausdrücklich anhand Ihres Spieles prüfen.
Des Weiteren sollten Sie auch noch beachten, dass der Name Monopoly als Marke bzw. Werktitel nach dem MarkenG geschützt ist. Sie dürfen daher die konkrete oder eine Ähnliche Bezeichnung, bei der eine Verwechslungsgefahr besteht nicht ohne Zustimmung des Inhabers der Schutzrechte von Monopoly verwenden.
Letztlich möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass – wenn die Voraussetzungen des UrhG vorliegend – ggf. auch Ihr Spiel urheberrechtlichen Schutz genießt.
Ich hoffe Ihnen, mit den vorstehenden Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Fietkau
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 02.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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