Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da die bei Mixcloud hochgeladenen Inhalte über das Internet stets an die Öffentlichkeit verbreitet werden, ist es grundsätzlich erforderlich, vorab die nötigen Nutzungsrechte zu erwerben. Dies kann über die GEMA geschehen, wobei aber beachtet werden muss, dass nicht jeder Urheber seine entsprechenden Rechte an die GEMA abgetreten haben muss. Mixcloud verlangt daher in den AGB auch, dass derjenige, der Audiomaterial auf die Plattform lädt, über alle notwendigen Rechte daran verfügt (11.3 der Terms ans Conditions von Mixcloud). Im vorstehenden Absatz 11.2 räumen Sie als Uploader Mixcloud umfassende und vor allem lizenzfreie Rechte an dem Material ein, inklusive von Bearbeitungsrechten, die die GEMA in der Regel gar nicht in dem Umfang besitzt und weitergeben kann.
Zwar hat Mixcloud meines Wissens nach ein Erkennungssystem für Musikstücke und verfügt laut Pressemitteilung über eine ICE-Kernlizenz, die Mixcloud die Nutzung von GEMA-Repertoire erlaubt. Die weiteren Details, insbesondere inwieweit dies auch Nutzer-Content betrifft und wie genau diese Vereinbarung ausgestaltet ist, sind aber nicht veröffentlicht.
Ich rate daher an, vor Veröffentlichung bei Mixcloud bei der GEMA konkret anzufragen, inwiefern eine Veröffentlichung von der Vereinbarung gedeckt wäre und falls nein, welche passenden Lizenzmodelle hierfür angeboten werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen