Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht grundsätzlich nur dann zu, wenn es
- vertraglich vereinbart wurde oder
- gesetzlich geregelt ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte existieren hierbei u.a. bei
- Haustürgeschäften
- Fernabsatzverträgen
- Teilzahlungsgeschäften
- Verbraucherdarlehen
Wird ein Vertrag somit in den Geschäftsräumen des Verkäufers/Dienstleisters geschlossen, ohne dass damit eine Finanzierungsdienstleistung gekoppelt ist, steht dem Verbraucher leider kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ihrer Sachverhaltschilderrung kann ich nicht entnehmen, auf welche Art und Weise der Vertrag zustande gekommen ist.
Haben Sie ihn jedoch in den Räumlichkeiten des Fitnessclubs geschlossen, steht Ihnen leider kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen kann, hoffe jedoch, Ihnen mit meiner Antwort dennoch einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen