Sehr geehrter Ratsuchender,
auch ich habe eben einmal auf der Internetseite nachgeschaut. Und da präsentiert der Verein sogar selber den Grund auf dem Silbertablett, warum Sie die Rechnungen NICHT bezahlen müssen.
Zitat:
Sie können hier auch online die Mitgliedschaft beantragen. Der jeweilige Landesverband wird Sie dann anschreiben, denn wir benötigen aus rechtlichen Gründen und um Missbrauch vorzubeugen Ihre authentische Unterschrift.
Der springende Punkt besteht nämlich darin, dass Sie zur Zahlung von Beiträgen nur verpflichtet sind, wenn Sie Mitglied geworden sind. Wenn nun der Verein behauptet, Sie SEIEN Mitglied geworden, so muss er diese Behauptung beweisen, wenn Sie das bestreiten.
Dieser Beweis wird aber schwerlich gelingen, wenn kein von Ihnen unterschriebener Aufnahmeantrag vorliegt, sondern nur die Daten dieses Online-Formulares. Zwar wäre es möglich, über die IP-Adresse, die beim Absenden des Formulares verwendet wurde, den Zugangsprovider und über diesen wiederum den Inhaber des Internetzuganges zu ermitteln, so dass zumindest ein schlagendes Indiz gegen den Absender des Formulares vorliegt; wenn Sie dies aber nicht waren, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Allein aus dem Fehlenden Widerspruch gegen die Rechnungen entsteht keine Zahlungspflicht. Es empfiehlt sich aber dennoch, einmal ausdrücklich klar zu stellen (am besten schriftlich), dass Sie nie um Aufnahme nachgesucht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 14.01.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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