Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wichtig ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, dass Sie gegenüber der Versicherung die Zahlung vornehmen.
Um dann im Innenverhältnis an Ihr Geld zu kommen, können Sie selbst einen Mahnbescheid beantragen. Dazu können Sie sich aussuchen, ob Sie einen oder beide Schuldner nehmen, sicherer ist es, beide zu nehmen, da auch hier eine Gesamtschuld besteht.
Alternativ ist eine Aufforderung durch einen Anwalt oder auch die Beauftragung eines Anwalts für die Durchführung des Mahnverfahrens. Hier sollten Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage bitten. Sehen Sie auch nach, ob Sie mit der RSV einen Selbstbehalt vereinbart haben.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
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Vielen Dank für die Antwort.
Eine Rückfrage: soll ich Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung abwarten und schauen, ob gezahlt wird oder bereits nach der Erinnerung zahlen und den Mahnweg gehen?
Besten Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gegenüber der Versicherung empfehle ich, keine Mahnung zu riskieren.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin