Vielen Dank für die Anfrage!
Wenn ihre Mutter pflegebedürftig und die stationäre Aufnahme in eine Pflegeheim notwendig ist, müssen die Kosten für das Pflegeheim grundsätzlich von ihrer Mutter bezahlt werden. Sobald die Einkünfte und das einzusetzende Vermögen ihrer Mutter nicht mehr ausreichen, kann ergänzende Sozialhilfe für ungedeckte Heimpflegekosten beantragt werden. In diesem Verfahren ist das einzusetzende Vermögen ihrer Mutter in Höhe von 3.214 EUR geschützt.
Ihre Unterhaltsverpflichtung für die Mutter ist bei einer Bedürftigkeit ihrer Mutter und ihrer Leistungsfähigkeit gegeben.
Ihre Mutter ist unterhaltsbedürftig wenn sie außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. An Unterhaltsbedürftigkeit fehlt es, soweit Einkünfte oder verwertbares Vermögen vorhanden sind. Ich gehe in der weiteren Beantwortung von einer Bedürftigkeit ihrer Mutter aus, weil sie das Einkommens ihrer Mutter zwar nicht beziffert, aber mit kleiner Rente umschrieben haben. Diese Rente wäre noch um den Taschengeldanspruch zu bereinigen. Zur endgültigen Prüfung sind konkrete Zahlen erforderlich. Auch in diesem Zusammenhang würde von ihrer Mutter erwartet werden, dass das vorhandene verwertbare Vermögen verwertet wird, bevor eine Bedürftigkeit angenommen werden würde.
Entstehen für pflegebedürftige Eltern ungedeckte Heimkosten, handelt es sich um einen von dem unterhaltsverpflichteten Verwandten zu tragenden Unterhaltsbedarf. Soweit solche Kosten notwendigerweise entstehen, betreffen sie als existenzielle Bedürfnisse des Berechtigten dessen Bedarf, für den der Pflichtige im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einstehen muss. Ob sie leistungsfähig sind, bestimmt sich nicht allein nach dem mitgeteilten Nettoeinkommen, sondern nach den ihnen zustehenden Selbstbehalt. Entscheidend ist mithin, ob und gegebenenfalls inwieweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung des vorrangigen angemessenen Familienunterhalts benötigt wird. Das hängt wiederum davon ab, wie der geschuldete Familienunterhalt zu bemessen ist. Da dieser gem. § 1360a BGB
seinem Umfang nach alles umfasst, was für die Haushaltsführung und die Deckung der persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und eventueller Kinder erforderlich ist und sich an den ehelichen Verhältnissen ausrichtet, kann er nicht generell mit den Mindestselbstbehalten des Unterhaltspflichtigen und seines Ehegatten - gegebenenfalls unter Hinzurechnung des für den Kindesunterhalt erforderlichen Betrags - angesetzt werden. Aufgrund ihrer unzureichenden Angaben kann zum geschuldeten Familienunterhaltes im Rahmen dieser Beantwortung keine Antwort gegeben werden. Dazu wären eingehende, ihre persönlichen Verhältnisse betreffende Informationen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 14.03.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sie sind leider nicht auf meine Frage eingegangen ob ich von dem Geld, was ich für den Kauf der Haushälfte meines Lebensgefährten benötige, Geld für die Heimkosten zurückstellen muss.Es wird doch eine Berechnungsgrundlage für die zu leistenden Heimkosten geben.
Sie haben nur pauschal geantwortet, was man sowieso schon weiß.
Haben Sie nicht gelesen was ich geschrieben habe ? Ich bin nicht verheiratet. Ich lebe mit einem LG zusammen.Ich habe keine Kinder.
Ihre Antwort ist zu pauschal.Sie geben einen Text wieder, der sich nicht auf meine persönlichen Angaben und Fragen bezieht.
Sehr geehrte Nachfragerin,
sie haben weder mitgeteilt, dass sie keine Kinder haben noch ob sie verheiratet sind oder nicht. Erst in ihrer Nachfrage teilen sie die genaueren Umstände mit. Wie hoch die Heimkosten sind, kann ich ihnen nicht mitteilen. Das hängt von den Einkünften ihrer Mutter und den Heimpflegekosten abzüglich einer etwaigen Erstattung bei der Anerkennung einer Pflegestufe ab. Der Pflegeaufwand (Pflegestufe 1-3) hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Heimpflegekosten. Diese Positionen werden von Ihnen nicht beziffert. Die Heimpflegekosten erfahren sie vom Heimbetreiber. Soweit die Heimpflegekosten die Einkünfte ihrer Mutter übersteigen kommt es zu ungedeckten Heimpflegekosten, für die sie dem Grund nach einzustehen haben. Ob eine solche Unterdeckung und in welcher Höhe diese vorliegt kann ich auf der bisherigen Datenbasis nicht beantworten.
Wenn sie die Zahlen parat haben können sie mich gerne über meine Kanzleiadresse kontaktieren. Eine Berechnung ist dann möglich. Ich kann ihnen dann auch empfehlen, ob sie Rückstellungen bilden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stein