Sehr geehrter Fragesteller,
mit einer Einstellung des Verfahrens ist trotz des Bundeslandes Bayern zu rechnen. Das dauert ca. 6-8 Wochen.
Im schlimmsten Fall gibt es einen Strafbefehl mit einer Strafe von 1-2 Netto Monatsgehältern. Ich gehe aber von einer 80% Einstellungswahrscheinlichkeit aus.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt