Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.
Es steht bereits nicht fest, dass Sie eine Rückzahlung im Hinblick auf das beendete Arbeitsverhältnis vornehmen müssen.
Hierbei kommt es zunächst darauf an, ob ein Arbeitszeitmodell bestand.
Es ist entscheidend, ob eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen ist. Jedoch kann sich ein Modell auch aus der betrieblichen Übung ergeben, also dadurch, dass es tatsächlich angewandt wurde.
Gab es eine solche Regelung nicht, müssen Sie die Vergütung für die Stunden nicht zurückzahlen. Es ist dann die Sache des ehemaligen Arbeitgebers, dass er Sie nicht mehr in Anspruch genommen hat. Er befand sich hinsichtlich Ihrer Arbeitsleistung im Annahmeverzug, § 615 S. 1 BGB. Dass der Arbeitgeber Sie nicht für die vereinbarte Arbeitszeit ausreichend beschäftigt hat, darf sich dann nicht zu Ihrem Nachteil auswirken.
Zudem ist zu prüfen, ob er einen Nachzahlungsanspruch noch geltend machen kann. Dem kann z.B. eine Ausschlussfrist aus dem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag entgegen stehen.
Falls ein Rückzahlungsanspruch besteht, kann der ehemalige Arbeit- und jetzige Auftraggeber mit diesem die Aufrechnung erklären. Der Betrag ergibt sich aus dem damaligen Gehalt (anteilig berechnet).
Jetzt einfach 12,19 Stunden, die Sie als selbständiger Auftragnehmer zu dem vereinbarten Stundensatz erbracht haben, nicht zu bezahlen, ist nicht rechtmäßig.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient dieses Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.
Für eine ergänzende Prüfung (unter Einbeziehung der aufgeführten, notwendigen Informationen und Unterlagen, insb. des Arbeitsvertrages) und/oder die Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie gerne von der Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.