Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Informationen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Ich stimme Ihrer Rechtsansicht zu, Sie sollten im Zuge der Anhörung bei der Betriebsprüfung deutlich machen, dass die Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018 genau Ihren Fall vorsehen (S. 55, Punkt 2.2.4.1). Sie müssen sogar abmelden, wenn kein Arbeitsengelt geleistet wird.
Wenn dann trotzdem ein Bescheid ergeht, der eine Rentenversicherungspflichtigkeit bejaht, müssen Sie Rechtsmittel einlegen, auf der Rechtsmittelebene klärt sich das dann meistens. Machmal versucht die DRV Bund Rechtsauffassungen durchzusetzen, welche gegen die Richtlinien sprechen, und ist erfolgreich, weil die Unternehmer nichts tun (Kosten und Zeit). Ich habe solche Fälle schon betreut.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt