Minderleistung O2 DSL Vertrag - außerordentliche Kündigung und Schadensersatz
| 30.04.2016 15:14
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich seit einiger Zeit im Streit mit meinem DSL Anbieter O2.
Mir wurde vor drei Jahren im März 2013 telefonisch angeboten, meinen damaligen DSL 16.000 Vertrag auf VDSL 50 umzustellen. Hierfür wurden zusätzliche Gebühren in Höhe von 4,99€ / Monat für die sog. „Speed Option" sowie eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vereinbart.
Der Anschluss lieferte leider von Beginn an nicht die vereinbarte Leistung. Die Geschwindigkeit war, wenn überhaupt, nur minimal besser als beim alten Tarif, lag jedoch zu keinem Zeitpunkt über 25.000 kbit/s, also unter dem Minimum dessen, was von einem VDSL Anschluss erwartet werden kann.
Über knapp drei Jahre hat man mich bei verschiedenen Beschwerden in der Kundenhotline hingehalten. Danach wurde meist behauptet, irgendeine geringfügige Störung sei behoben worden. Jedoch hat sich die Leistung nicht merklich verbessert. Hin und wieder wurde auch einfach behauptet, mit dem Anschluss sei alles in bester Ordnung und man könne kein Problem erkennen.
Als ich nun Mitte März 2016 bemerkte, dass die Leistung auf 8.000 kbit/s eingebrochen ist, wodurch ich von Diensten für die ich monatlich bezahle wie beispielsweise Netflix wenn überhaupt nur noch sehr eingeschränkt Gebrauch machen konnte, habe ich die verminderte Leistung per Fax angemahnt und O2 zur umgehenden Behebung des Problems aufgefordert.
Als ich nach einer Woche keine Antwort erhalten habe und noch immer keine Besserung eintrat, habe ich am 31.3.2016 noch einmal bei der Hotline angerufen. Dort hat man mir dann mitgeteilt, VDSL sei an meinem Anschluss nie verfügbar gewesen.
Man versprach mir eine sofortige Umstellung auf meinen alten Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit von 2013 sowie ein Vergleichsangebot für die zu viel bezahlten Beträge. Man garantierte mir, beides solle sofort am nächsten Tag versandt und mir spätestens am 4.4.2016 zugestellt werden.
Als die Zustellung am 4. April nicht erfolgte und mein Vertrag laut Kundenportal nicht umgestellt wurde habe ich mich entschlossen, meinen Vertrag mit O2 außerordentlich zum Monatsende zu kündigen.
Unter Angabe des fehlerhaften Vertrags als Kündigungsgrund habe ich die außerordentliche Kündigung am 5.4.2016 per Fax (für schnellstmögliche Bearbeitung) und per Einschreiben mit Rückschein (für mich als Nachweis) zusammen mit einer Schadensersatzforderung für die zu viel gezahlten Beträge über drei Jahre und die mir entstandenen Kosten für Faxe, Einschreiben und Arbeitsaufwand an O2 gesendet.
Erst am 27.4.2016 habe ich von O2 zwei widersprüchliche Schreiben erhalten, beide offensichtlich Antworten auf das von mir versendete Schreiben vom 5. April. Eine Antwort auf das Fax und eine völlig andere auf das inhaltsgleiche Einschreiben.
Auf das Fax antwortete man mir, man könne nach einer technischen Prüfung keine Probleme bei meinem Anschluss feststellen und akzeptiere die außerordentliche Kündigung nicht.
Auf das Einschreiben antwortete O2 (datiert auf 2 Tage nach der Antwort auf das Fax) man habe bemerkt, dass mein Router auf 8.000 kbit/s „heruntersynchronisiert" habe und habe das Problem durch einen Leitungsreset gelöst. Meine Geschwindigkeit betrage nun über 40.000 kbit/s im Download und über 10.000 kbit/s im Upload. Durch eigene Messungen kann ich diese Werte bestätigen. Mein Anschluss läuft also seit nun 5 Tagen endlich mit der vereinbarten Geschwindigkeit.
Von Schadensersatz will man bei O2 nichts wissen. Auch wenn der Anschluss jetzt nach sll der Zeit wie vereinbart läuft fühle ich mich betrogen und habe vor, an der außerordentlichen Kündigung festzuhalten.
Dafür benötige ich allerdings Hilfe. Ich befürchte, dass mir der Wechsel zu einem anderen Anbieter durch O2 erschwert wird und die Leitung nicht umgeschaltet werden kann. Ich wäre also auf LTE als (extrem kostspielige) Zwischenlösung angewiesen.
Konkret möchte ich:
- Schadensersatz gegen O2 geltend machen
- Die außerordentliche Kündigung meines Vertrags aufrechterhalten und durchsetzen
- Kosten, die mir durch den erschwerten Anbieterwechsel entstehen gegen O2 geltend machen.
Wie schätzen Sie hierfür meine Erfolgsaussichten ein?
Wie hoch schätzen Sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung und eventuelle Gerichtskosten für meinen Fall und kann ich diese O2 in Rechnung stellen?
Für Ihre Antwort und Ihre Mühe bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen