Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltschilderung wie folgt beantworten möchte:
Es ist möglich, dass sich A beim Abschluss eines Mietvertrages mit C doch seine Tochter B vertreten lässt.
Voraussetzung hierfür ist, dass A seine Tochter hierzu bevollmächtigt, die Tochter Ihre Vertretung gegenüber dem Vertragspartner offen legt und im Übrigen innerhalb ihrer Bevollmächtigung handelt.
A beauftragte vorliegend seine Tochter mit seiner Vertretung. Nach ihrer Darstellung zeigte die Tochter dem Vertragspartner an, dass Sie für den A handelte, indem sie mit in Vertretung B unterschrieb.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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