Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht einfach so möglich, dort einzuziehen und die Wohnung zu übernehmen. Dies geht nur mit dem Einverständnis des Vermieters.
Als Mieter ist man nicht berechtigt, die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen. Im Prinzip haben Kinder oder auch Enkel nicht das Recht, in den Mietvertrag einzutreten. Etwas anderes hat der Gesetzgeber nur für den Todesfall geregelt. Das Mietverhältnis geht dann automatisch auf den überlebenden Ehegatten oder auf den Erben über. Wenn der Erbe aber nicht in der Wohnung gelebt hat, kann der Vermieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
In ihrem Fall würde ich auf den Vermieter zugehen und fragen, ob Sie in der Wohnung leben dürfen (wegen Pflege, o.ä.) und ggfs. ob Sie mit in den Mietvertrag aufgenommen werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen