Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es handelt sich offenbar um einen selbst entworfenen Mietvertrag und dementsprechend auch bei dieser Klausel um seinen Selbst-Versuch.
Man muss auch unterscheiden, ob der Mietvertrag nur für eine Mietpartei gilt oder ob der Vermieter diesen Vertrag mehrfach verwendet, man also davon ausgehen muss, dass es sich um AGB handelt.
Würde es sich um AGB handeln, ist ein strengerer Maßstab bei der Prüfung anzulegen, als wenn es sich um einen einzigen Individualvertrag handeln würde.
Bei einem einzigen Individualvertrag kann man die Klausel fast so stehen lassen. Es sollte dann nur erwogen werden, ein wenig die Formulierungen an sich zu überarbeiten.
Handelt es sich aber um AGB ist die Klausel nicht haltbar.
Mal abgesehen vom Inhalt ist die Klausel ungünstig formuliert. Wenn der übrige Mietvertrag ähnlich formuliert ist, sollte dieser unbedingt insgesamt zur Prüfung und Überarbeitung gestellt werden.
Die vorliegende Klausel beinhaltet folgende Abschnitte:
1) Turnus
Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, es so zu formulieren, dass es sich um einen „Regel-Turnus" handelt.
Allerdings ist es besser, wenn man formuliert, dass die Schönheitsreparaturen „in der Regel" oder „im Allgemeinen" besser noch „je nach Erfordernis" durchzuführen sind.
2) Gemeinschafträume
Es ist nicht zulässig, dem Mieter eine Renovierungspflicht für Gemeinschaftsräume aufzuerlegen. Dies ist allein Sache des Vermieters. Dieser Passus ist also zu streichen.
3) Fachfirma
Man darf dem Mieter nicht auferlegen, die Renovierungen durch eine Fachfirma vornehmen lassen zu müssen.
Der Mieter muss die Möglichkeit haben, die Renovierungen selbst vorzunehmen.
Insgesamt sollte die Klausel und ggf. auch der gesamte Mietvertrag überarbeitet werden.
Gern stehe ich dafür zur Verfügung. Sie erreichen mich über dieses Portal im Rahmen einer Direktanfrage.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.