Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Vermieter behauptet, dass die Steine an den Unterseiten Schäden aufweisen, muss er beweisen, dass das so ist.
Wenn er weiterhin der Meinung ist, dass diese Schäden durch den Urin der Hasen verursacht wurden, muss er auch das beweisen.
Nur wenn er diesen Beweis auch erbringen kann, sind Sie verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.
Solange der Vermieter dies aber nur behauptet und er es nicht beweisen kann, sollten Sie sich auf nichts einlassen und keine Forderungen anerkennen oder zahlen.
Das Guthaben aus den Nebenkosten muss er Ihnen auszahlen.
Setzen Sie ihm dazu eine Frist von 10 Tagen.
Die Kaution kann der in Regel bis zu 6 Monaten einbehalten werden - dies aber auch nur, wenn der zu erwarten steht, dass insbesondere eine Nachzahlung bei den Nebenkosten droht, was ja vorliegend nicht der Fall ist, da Sie sogar ein Guthaben haben.
Der Vermieter muss also umgehend die Kaution auszahlen.
Auch hierfür setzen Sie ihm eine Frist von 10 Tagen.
Hinsichtlich seiner Forderung mit dem Schadensersatz sollten Sie ihn noch hinhalten, da hier eine kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten läuft. Hat er seinen behaupteten Schaden bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht, ist dies ohnehin verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt