von RA Guido Matthes
Ich bin Miteigentümer eines von vier Reihenhäusern. Meine Frage: Ist es zulässig, im Wohneigentumsvertrag zu vereinbaren, dass ein Reihenhaus komplett, also mit allen Wänden, Decken, Dächern usw. zum Sondereigentum gehört? Damit soll erreicht werden, dass der jeweilige Teileigentümer die realen Kost ...
Kosten