Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Meines Erachtens haben Sie gute Chancen ein mögliches Verfahren zu gewinnen. Die Mieter sind unter Kenntnis der Renovierungsbedürftigkeit eingezogen. Die Rechtsprechung sagt klar "bei vorhersehbaren Bauarbeiten besteht kein Recht zur Mietminderung".
Wollte man dies ignorieren (zum Beispiel in dem man argumentiert der Fensteraustausch sei nicht vorhersehbar gewesen) ist die geltend gemachte Minderung zu hoch. 25 % wegen Baulärm werden angenommen bei "einer Unbewohnbarkeit während der Bauarbeiten". 2 h Lärm sind ein Spaziergang an der frischen Luft. Außerdem ist der Lärm nicht den ganzen Monat über gewesen sondern an 2 Tagen. Auch das spricht gegen eine derart hohe Mietminderung.
Mein Tipp: Kommen Sie den Mietern nicht entgegen. Ihrer Schilderung nach handelt es sich um sehr problematisches Klientel, die auch gerne mal 0,5 % Mietminderung durchsetzen wollen. Widersprechen Sie der Minderung und machen Sie die ausstehende Miete notfalls gerichtlich geltend.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt