Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Durch den Verkauf ändert sich für Sie als Mieter nichts. Gemäß § 566 BGB
tritt der Erwerber des Hauses in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhälntisses ein.
Sie haben Ihrem Vermieter eine Frist bis zum 28.02.2008 zur Beseitigung der Mängel gesetzt, nach deren Ablauf können Sie die Miete mindern. Diese Minderung wirkt auch gegebüber dem möglichen neuen Eigentümer des Hauses.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 04.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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