Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Sie sollten den Nachlasspfleger fragen, ob er im Nachlass Erbschein(e) vorgefunden hat, die belegen, wer nach dem Tod des Vaters und danach nach dem Tod der Mutter Erbe geworden ist. Soweit keine Testamente vorhanden sind, wurde der Vater von seiner Frau und dem Sohn zu gleichen Teilen beerbt, nach dem Tod der Mutter wurde der Sohn deren Erbe. Soweit die Erbscheine nicht vorliegen, kann der Nachlasspfleger einen solchen bezüglich der Mutter jedenfalls noch beantragen.
Durch die Erbscheine könnte man der Bank gegenüber nachweisen, dass Inhaber des Sparbuches nunmehr der Nachlasspfleger ist. Soweit dieser mit Ihnen der Auffassung ist, dass Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen und hierfür das Geld auf dem Sparbuch verwendet werden soll, weil er die Arbeiten nicht selbst durchführen bzw. jemanden beauftragen möchte, könnte dann das Sparbuch aufgelöst werden.
Ebenso im Einvernehmen mit dem Nachlassverwalter könnte dann auch das Sparbuch auf den Untermieter überschrieben werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin