Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nach Ihrer Schilderung sollte eine Kündigung erfolgreich durchgesetzt werden können. Es ist allerdings erstaunlich welchen Einfallsreichtum manche Mieter (oder auch Vermieter) entwickeln wenn es um die Wohnung geht. Neben den gesundheitlichen Fragen ist auch die soziale Bindung wichtig. Wer über 20 Jahre in einer Wohnung wohnt kann sehr gut argumentieren, dass ihn ein Umzug entwurzelt. Hier wäre abzuwarten wie der Mieter sich verhält.
Muss die Kündigung (und anschließend die Räumung) gerichtlich durchgesetzt werden, kann auch Mal ein Jahr oder mehr Zeit vergehen. Oftmals wird daher der Weg über die Umzugshilfe beschritten. Das heißt, der Mieter erhält Geld wenn er die Wohnung verlässt. Dies spart Nerven und Zeit.
Nach Ihrer Schilderung halte ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf aber für durchsetzbar.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt