Sehr geehrter Ratsuchender,
fordern Sie den Mietern nochmals per Einschreiben/Rückschein zur Zahlung mit einer Frist von 14 Tagen auf, um ihn damit sicher in Verzug zu setzen. Nur mit dem Rückschein können Sie nachweisen, dass er Ihre Manhnung auch erhalten hat.
Danach hat der Mieter dann alle weiteren Kosten als Verzugsschaden zu zahlen.
So, wie Sie es schildern, werden Sie einen dann ev. notwendigen Prozess (der auch die von Ihnen genannten und nachweisbaren Kosten mit umfassen kann) gewinnen, denn der Mieter muss die Erfüllung (=Zahlungseingang auf dem genannten Konto) beweisen.
Die gesamten Kosten wird dann bei einem obsiegenden Urteil, was zu erwarten sein dürfte, der Unterliegende tragen.
Allerdings kann Ihnen niemand mitteilen, ob sich das Verfahren wirtschaftlich lohnt.
Einen vollstreckbaren Titel werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach erhalten, der auch 30 Jahre Gültigkeit hat. Wenn aber nichts beim Mieter zu holen ist, kann es durchaus sein, dass der Titel wirtschaftlich keinen Wert hat. Dieses Risiko kann Ihnen niemand abnehmen. Hier besteht die Möglichkeit, vorab beim Amtsgericht des Mieters einmal nachzufragen, ob er dort schon gemeldet ist, wenn Sie dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Nach Ablauf der obigen Frist rate ich deshalb dazu, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, da dann sicherlich eine individuelle Beratung, die dieses Forum nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe"), notwendig wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle