Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können der Gegenseite lediglich die Entfernung des Copyrighthinweises untersagen, da dies eine aufgrund Ihrer Einschränkung unzulässige Bearbeitung und Umgestaltung darstellt.
Der Verkauf der Software als solcher kann nicht untersagt werden, da er nur eine Vervielfältigung gegen Entgelt darstellt. Der Vervielfältigung aber hatten Sie zuvor bereits zugestimmt.
Allerdings setzt dies stets voraus, daß Ihr Programm urheberrechtlich geschützt ist. Dies setzt voraus, daß Ihr Programm Eigenheiten enthält, die es individualisierbar bzw. als auf Ihrer geistigen Schöpfung basierend erkennbar machen. Dies ist notwendig, weil die Ideen und Grundsätze eines Programmes nicht geschützt sind, Quellcode kleinerer Programme aber meistens identisch sind, weil einzelne Algorithmen in den jeweiligen Programmiersprachen stets in nur einer Art und Weise programmiert werden können.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.