Sehr geehrte Ratsuchende,
zu ihrer Frage nehme ich Stellung wie folgt:
Sie führen aus, dass Sie für ihre Tochter das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Des weiteren führen Sie an, dass ihre Tochter bei einer Pflegefamilie wohnt.
Folglich ist davon auszugehen, dass Ihnen vom Familiengericht für ihre Tochter das Sorgerecht übertragen wurde.
Ihrer Sachverhaltsschilderung ist nicht zu entnehmen, wie es dazu kam, dass ihre Tochter bei einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Dies ist nur möglich, wenn dies „zum Wohle des Kindes" geschieht. Dabei sind mehrere Faktoren heranzuziehen. Wie z.B. das Alter des Kindes, ihr Alter, soziales Umfeld, Wohnsituation, Beruf etc. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt bei der Entscheidung, ihrer Tochter bei einer Pflegefamilie unterzubringen, mit eingebunden war.
Im Forum ist eine abschließende Prüfung ihres Falles nicht möglich, da nicht alle Umstände bekannt sind, welche dazu führten, dass ihre Tochter bei einer Pflegefamilie untergebracht wurde.
Ferner ist nicht bekannt, wie sich ihre persönliche Situation seit der Unterbringung ihrer Tochter änderte. Dies sind alles Faktoren, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen, ob sie ihre Tochter „zurückbekommen“, oder nicht.
Ich kann Ihnen derzeit nicht raten, ihre Tochter „einfach“ bei ihrer Pflegfamilie abzuholen, um sie wieder zu sich zu nehmen.
Ich empfehle Ihnen unverzüglich einen Anwalt(in) ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Nach Prüfung aller wesentlichen Gesichtspunkten wird der Anwalt ihres Vertrauens abschließend beurteilen, ob und wie sie ihre Tochter „wiederbekommen“, bzw. unter welchen Auflagen, wie z.B. Unterstützung durch das Jugendamt. Er wird mit Ihnen zusammen einen Weg finden, wie sie ihre Tochter wieder zu sich holen können.
Falls Sie sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse keinen Anwalt leisten können, holen sie sich bitte umgehend beim zuständigen Amtsgericht vor Ort einen Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein und einer Zuzahlung von 10 €, sind die (außergerichtlichen) Kosten für ihren Anwalt, insbesondere seine Beratungsleistung, gedeckt.
Falls gewünscht stehe ich Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung, welche wie bereits dargestellt, mit weiteren Kosten verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
D. Preiß LL.M.Eur
Diese Antwort ist vom 07.09.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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hallo,
danke für ihre schnelle antwort also ich bin 18 jahre alt und meine tochter wird im januar drei jahre alt. meine tochter wurde mir damals weggenommen weil meine mutter eine räumungsklage hatte und ich bei meiner mutter wohnte und somit keinen wohnsitz mehr hatte musste meine tochter in eine plegefamilie ich wollte meine tochter eigentlich mit zu meinen bekannten nehmen aber das verweigerte das jugendamt. das jugendamt hatte ja nur noch was zu sagen weil ich damals noch 17 jahre alt war. ich wohne mittlerweile mit meinem partner zusammen bei seiner familie dort könnte meine tochter auch wohnen und hätte dort genügend platz. einen anderen bestimmten grund gab es nie warum mir meine tochter genommen wurde... daher kann ich dsa auch nicht akzeptieren das das jugendamt mir meine tochter nicht mehr geben will. ich habe nun einen festen wohnsitz wo auch meine tochter ihren platz hätte.deswegen war ja meine frage ob ich sie einfach mit nehmen kann und was passiert wenn ich das einfach tue ..??
bitte helfen sie mir ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll
mit freundlichen grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
sie müssen das Wohl des Kindes im Auge behalten. Gerade wenn das „Kleinkind“ bei einer Pflegefamilie aufgewachsen ist, darf man es nicht ohne weiteres aus seinem gewohnten Umfeld reißen.
Für sie spricht, dass sie wieder in einem „geordnetem Umfeld“ leben. Aber nehmen sie auf keinen Fall –ohne Rücksprache mit dem Jugendamt- einfach ihr Kind an sich.
Was könnte ansonsten schlimmstenfalls passieren. Sie könnten das Soregerecht verlieren. D.h. sie könnten für „immer“ ihr Kind verlieren.
Was ist zu tun:
Sie holen sich einen Beratungsschein. Daran anschließend suchen Sie einen Anwalt auf und bringen alle relevanten Unterlagen mit.
Nach deren Prüfung wird er mit Ihnen einen Weg finden, wie Sie ihre Tochter auf schnellstmöglichstem Weg zu sich holen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt