Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Soweit eine Fälschung Ihrer Unterschrift vorliegt, müssen Sie leider Strafanzeige gegen Ihre Frau Strafanzeige wegen aller in Betracht kommende Delikte stellen. Das Schreiben können Sie selbst verfassen und an die zuständige Staatsanwaltschaft senden.
Können Sie nachweisen, dass die Unterschrift gefälscht ist, ist der Kreditvertrag nichtig und die Bank kann gegen Sie grundsätzlich keine Haftung herleiten.
Hinsichtlich des Rausschmisses aus dem Haus, sollten Sie Ihren Zugang//Zuweisung der ehelichen Wohnung einklagen, da ich davon ausgehe, dass Sie einen hälftigen Miteigentumsanteil an der Wohnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt