Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Beurteilung Ihrer Frage kommt es entscheidend darauf an, wie Sie vorgegangen sind.
Grundsätzlich sind die Rechtsnormen bei einem Rasenmäher als Tatmittel die gleichen wie bei allen Schadensersatzansprüchen.
Dabei sind Sie darlegungs- und Beweispflichtig.
Daher müssen Sie darlegen, dass die Schäden an Ihrem PKW von diesem Vorfall stammen und keine weiteren hinzugekommen sind.
Das können Sachverständige
Verjährung ist noch nicht eingetreten, die beträgt 3 Jahre.
Der Verursacher ist nicht mehr Herr des Verfahrens, wenn seine Haftpflichtversicherung den Fall übernommen hast.
Aber das Argument, dass die Rechnung höher war als der Kostenvoranschlag, zieht nicht, wobei es natürlich auch auf das Delta ankommt.
Ich meine aber, dass Sie Erfolg bei diesem Rechtsstreit haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht