Sehr geehrter Fragetsller,
Gefahren für Ihren Job sehe ich nur aufgrund der Schilderung nicht.
Etwas andere könnte nur dann gelten, wenn Sie wegen eines Diebstahls überführt, oder der Mitwirkung zu Lasten Ihres Arbeitgebers an einem solchen mitgewirkt hätten. D.h., wenn Sie von Ihrer Firma geklaut hätten.
Sonst wird es so sein, dass die Polizei beweisen muss, dass Sie mit dem Diebstahl zu tun hatten, weil Sie z.B. davon wussten und den "Fluchtwagen" gefahren haben etc.
Wenn man Ihnen das nicht beweisen kann, und auch keine gestohlenen Sachen gefunden worden sind, besteht aus meiner Sicht keine Gefahr.
Im Übrigen wird Diebstahl bei Ersttätern mit einer (noch) geringen Geldstrafe bestraft, falls es doch soweit kommen sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen