Sehr geehrter Fragetsller,
Gefahren für Ihren Job sehe ich nur aufgrund der Schilderung nicht.
Etwas andere könnte nur dann gelten, wenn Sie wegen eines Diebstahls überführt, oder der Mitwirkung zu Lasten Ihres Arbeitgebers an einem solchen mitgewirkt hätten. D.h., wenn Sie von Ihrer Firma geklaut hätten.
Sonst wird es so sein, dass die Polizei beweisen muss, dass Sie mit dem Diebstahl zu tun hatten, weil Sie z.B. davon wussten und den "Fluchtwagen" gefahren haben etc.
Wenn man Ihnen das nicht beweisen kann, und auch keine gestohlenen Sachen gefunden worden sind, besteht aus meiner Sicht keine Gefahr.
Im Übrigen wird Diebstahl bei Ersttätern mit einer (noch) geringen Geldstrafe bestraft, falls es doch soweit kommen sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
Fürst-Bentheim-Straße 17
33378 Rheda
Tel: 0521/5436685
Tel: 0176/38400010
Web: http://www.asthoff.com
E-Mail:
Danke für ihre Hilfe,aber mein Auto wurde von detektiv als Fluchtwagen angezeigt, und die Polizei meint das ich jetzt ein Strafverfahren wegen falsch Aussagen bekommen kann. Muss ich Aussagen wer das Wagen gefahren hat? Der Detektiv hat der Verdächtigen gesehen wie er Laden verlassen hat und dann auf die Straße ins mein Auto angestiegen hat. Die haben kein diebgut gefunden, nicht der detektiv und nicht der Polizei. M.f.g.
Es gibt hier keine falsche Aussage, diese könnte nur vor einem Gericht getätigt worden sein.
Sie müssen in der Sache überhaupt keine Angaben machen.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Sie in dieser Angelegenheit etwas befürchten müssten. Dafür fehlt jeglicher Beweis.
Falls Sie dennoch Post von den Behörden erhalten, kontaktieren Sie mich kurz, wenn Sie mögen. Ich gehe aber davon aus, dass gegen Sie das Verfahren eingestellt werden wird.