Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Gemäß § 4 Nr. 9 Unterabsatz a fällt keine Umsatzsteuer an, da der Verkauf unter die Grunderwerbssteuer fällt. Die Mehrwertsteuer wurde vor einiger Zeit EU-weit zugunsten der Umsatzsteuer abgeschafft, heutzutage wird die Umsatzsteuer umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet (Dies nur zur Erklärung, warum ich von Umsatzsteuer spreche, obwohl Sie nach der Mehrwertsteuer fragten.)
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
12. Juni 2014
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23:40
Antwort
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