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Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten einen Anwalt beauftragen. Dieser hat die Möglichkeit, die Akten einzusehen. Nach der erfolgten Akteneinsicht wird der Anwalt eine Stellungnahme zu den Ihnen gemachten Vorwürfen abgeben. Der Anwalt kann auch darauf hinwirken, dass im Strafbefehlsverfahren entschieden wird.
Dabei wird Ihnen zu Gute kommen, dass Sie das erhaltene Geld zurückzahlen. Diese Wiedergutmachung wirkt sicher erheblich aus.
Da Sie zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, wird einer Geldstrafe zu rechnen sein.
Die Staatsanwaltschaft wird sich zunächst auf die angezeigten Vorfälle beschränken. Die Bank wird nicht unterrichtet. Ob die Nachbarschaft angesprochen wird, kann zunächst nur die Akteneinsicht ergeben. Dieses wird auch von der Stellungnahme Ihres Anwaltes abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Rückfrage vom Fragesteller
27.06.2012 | 19:49
Ich habe Bereits bei Versicherung alles schriftlich zugegeben. Ansonsten wäre keine Ratenzahlung möglich gewesen. Kann da ein Anwalt überhaupte noch was machen?? Habe alles schon zugeben, wurde auch mit der Strafanzeige weitergereicht!!Haben Sie Erfahrung mit solchen Straftaten!! Kann es trotz 5 fachem Betrug immer noch nur zu eine Geldstrafe kommen. Ich habe wirklich Angst!! Ist eine Gefängnisstrafe möglich, ernn ja wie lange!!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.06.2012 | 19:56
Sehr geehrter Ratsuchender,
sicherlich kann ein Anwalt noch etwas machen.
Es ist auch durchaus möglich, dass es bei einen Geldstrafe bleibt.
Eine Gefängnisstrafe wird bei etsprechender Einlassung durch einen Anwalt vermeidbar sein.
Sicherlich haben wir auch mit solchen Fällen Erfahrung und könnten Sie bei einer entsprechenden Beauftragung vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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