Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vorlage des gefälschten Kontoauszuges während der intakten Beziehung hat überhaupt keine Auswirkungen auf eine Unterhaltsklage nach dem Ende der Beziehung.
Kindesunterhalt wäre auch dann nach dem Einkommen des Kindesvaters zu zahlen, wenn Sie tatsächlich mehr verdienen würden. Sie leisten Ihren Unterhaltsbeitrag durch die Bereuung des Kindes. Der Vater ist barunterhaltspflichtig.
Auch ein möglicher Betreuungsunterhalt nach §1615 l BGB richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Unterhaltsbedarf, also danach, was Sie ohne Betreuung des gemeinsamen Kindes tatsächlich verdienen würden.
Sie sollten daher nicht davor zurückscheuen, Unterhalt für Ihr Kind und ggf. auch für Sie selbst einzufordern. Bei Bedarf stehe ich Ihnen für eine anwaltliche Vertretung gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen