Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es für derartige Provisionen leider (noch) nicht.
Allerdings könnte Ihnen dieses Urteil weiterhelfen, wonach die Provision Ihres Vertrages durchaus sittenwidrig sein könnte, zumal der Vermittler hier auch noch eine Provision der Bank erhalten hat.
OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Zivilsenat | 3 U 186/85
, so auch das Landgericht Aurich 16.12.2009 – 6 O 182/09
Der Vermittler wollte in diesen Fällen 6% Provision.
Da Ihr Fall zahlentechnisch in der gleichen Höhe liegt, denke ich, man wird gem. § 138 BGB
von einem sittenwidrigen Vertrag sprechen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Gisselberger Str. 47A
35037 Marburg
Tel: 06421-6977248
Tel: 01764-5636963
E-Mail:
Hallo, das war nun nicht die Antwort, auf die ich gewartet habe, da ich dieses Urteil schon selbst gefunden hatte. Dafür soll ich nun 45,00 Euro bezahlen?
Offensichtlich hatten Sie einen solchen Fall NICHT. Dies hatte ich für eine Antwort jedoch vorausgesetzt.
Sehr unbefriedigend. Ja, überflüssig.
Sehr geehrter Fragesteller,
meine Antwort entspricht durchaus Ihrer Frage, gerne dürfen Sie aber noch eine Frage stellen, die ich sodann beantworten werde.
Es gibt auch überhaupt keinen Grund hier ausfallend zu reagieren.
Sie hätten Ihre Frage dann konkreter stellen können oder müssen.
Ihrer freundlichen Bewertung sehe ich schon jetzt entgegen.
Viele Grüße!
Ps.: Wer 3000 € in der Tasche hat, um einen Vermittler für fadenscheinige Kredite zu bezahlen, wird sich kaum über € 45,00 aufregen dürfen.
Viele Grüße!