Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zusammenfassung:
1) Vorbehaltlich der Eintragungsfähigkeit der Marke und der alleinigen Verwendung des konkurrierenden Zeichens in Schottland steht der Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA die schottische Geschäftsbezeichnung nicht im Wege. In dem Fall könnten Sie in Deutschland nicht wegen einer Markenrechtsverletzung erfolgreich in Anspruch genommen werden.
2) Sie sollten bei der Anmeldung alle Waren- und Dienstleistungen angeben für die Sie Ihre Marke auch tatsächlich verwenden bzw. in den nächsten 5 Jahren verwenden wollen. Nur eine vollständige Anmeldung schützt Ihr Zeichen umfassend.
Im Detail:
1) Sie könnten risikofrei die Marken beim DPMA anmelden. Damit hätten sie prioritätsälteren Rang und es besteht keine Gefahr kennzeichenrechtlich erfolgreich in Anspruch genommen zu werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Kennzeichen des schottischen Unternehmens in Deutschland Verkehrsgeltung erlangt hat, sprich, wenn der deutsche Markt das Kennzeichen eindeutig dem schottischen unternehmen zuordnet. Dafür trägt aber das widersprechende Unternehmen die Beweislast. Wenn Sie über die Google Suche keinen deutschen Bezug gefunden haben, so ist kaum davon auszugehen.
Sollten Sie überlegen eine europäische Marke anzumelden, so besteht die Gefahr, dass diese nachträglich wieder gelöscht werden kann, wenn das Unternehmen in Schottland ein Unternehmenkennzeichen erlangt hat. Ob dies der Fall ist hängt vom schottischen Verkehr ab. Letztlich würde aber Ihr Gegner die Beweislast tragen.
Die Anmeldung einer europäischen Marke empfiehlt sich, wenn Sie in mehr als nur in Deutschland tätig sein wollen.
2) Sie sollten alle Waren- und Dienstleistungen angeben. Nur so ist ein umfassender Schutz Ihres Zeichens gewährleistet. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie nur die Waren- und Dienstleistungen anmelden müssen, die Sie auch tatsächlich selber erbringen bzw. Ihr Zeichen tragen. Sie müssen nicht alle Produkte, die Sie von Dritten beziehen, in das Register aufnehmen.
Beispiel: die Marke Amazon ist insbesondere für die Dienstleistung Versandhandel eingetragen, aber nicht für alle Produkte, die man auf Amazon finden kann (etwas anderes gilt für die Produkte, die Amazon selber unter dem Zeichen vertreibt "Amazon Basic").
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Sofern Sie die Markenanmeldung nicht selber durchführen wollen, so stehe ich Ihnen gerne zu einem Festpreis zur Verfügung. Dies beinhaltet neben der Anmeldung eine kursorische Recherche.
Herzlichste Grüße