Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Nach Ihren Angaben haben Sie die Kapazitätsangaben auf dem Bild retuschiert. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie dies rein digital, also unter Einsatz von composing-software taten.
Ob hierin eine Verletzung des Markenrechts liegt, kann nicht abschließend beurteilt werden. Es kann jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass eine sog. Bildmarke oder eine Wort-Bildmarke vorliegt, dessen Schutz nicht allein durch das Retuschieren beseitigt wurde.
Allerdings ist eine Inaugenscheinnahme für die abschließende Beantwortung erforderlich.
Es könnte auch ein Verstoß nach dem UrhG vorliegen.
Gem. § 23 UrhG
dürfen Bearbeitungen und andere Umgestaltungen geschützter Werke nur mit Einwilligung der Urheber vorgenommen werden.
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden, § 24 UrhG
.
Ob in Ihrem Fall bereits von freier Benutzung auszugehen ist, wage ich im Rahmen dieser ersten Einschätzung zu bezweifeln. Denn es müsste in der Bearbeitung schon ein eigener Schöpfungsprozess gelegen haben, damit aus der Bearbeitung ein neues Werk wird.
Die beschriebene Verwendung stellt daher möglicherweise auch eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ich rate Ihnen, vor Unternehmung weiterer Schritte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der Rechtslage zu beauftragen. Dies empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass Streitigkeiten in derartigen Angelegenheiten schnell sehr teuer werden können. Sollten Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen, kann die hier gezahlte Vergütung angerechnet werden.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 02.03.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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