Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist durchaus möglich, jedoch müssen Sie bei der Formulierung aufpassen. Eine neutrale Formulierung unter Verwendung der Herstellernamen/Marken ist da am besten. In Ihrem Fall sollten Sie eher "Originalteile FÜR" schreiben.
Einschlägig ist hier insbesondere BGH, Az.:I ZR 33/10
.
Kritisch kann es mit den Logos werden, da diese dem Urheberrecht unterliegen. Sie benötigen da die Erlaubnis der Urheber.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 11.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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