Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Wenn die genannte Domain noch frei ist, können Sie diese registrieren lassen. Diesbezüglich könnten erst dann Probleme entstehen, wenn ein Dritter an dem von Ihnen verwendeten Begriff ein vorrangiges Namensrecht hat oder markenrechtlichen Schutz genießt. Hier könnte dann die Domain von Ihnen herausverlangt werden.
Als Marke schützen lassen können Sie alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Ob dies bei dem von Ihnen verwendete Begriff der Fall ist, erscheint nach Ihren Aussagen fraglich, da es hier bereits an der Unterscheidbarkeit mangeln könnte. Dies wäre jedoch im Einzelfall genau zu prüfen.
In erster Linie entsteht der Markenschutz durch die Eintragung der Marke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Häufig werden Marken mit einem ® gekennzeichnet, wenn die Marke amtlich registriert, d. h. sich zumindest in einem nationalen Markenverzeichnis befindet.
Es müsste somit auch nochmals im Einzelfall geprüft werden, ob der Begriff nicht bereits markenrechtlich geschützt ist.
Ich rate Ihnen daher an, die Angelegenheit unter der Nennung des genauen Begriffes eingehend überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)