Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Ein Widerrufsrecht gilt auch für einen Immobilienmaklervertrag (soweit im Vertag nicht anders geregelt, vgl. Antwort der Kollegin). Eine Frist von 14 Tagen besteht nicht. Dies bezieht sich regelm. auf Fernabsatzvertäge, o. ä.. Die Vorschrift des § 671 BGB
gibt Ihnen ein jederzeitiges Widerrufsrecht.
Widerrufen Sie in der von der Kollegin beschrieben Art und Weise.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de
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Diese Antwort ist vom 30.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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